Rechtliche Grundlagen

Unsere Einrichtung ist eine Tageseinrichtung mit Regelbetreuung für Kinder im Alter von zwei Jahren bis zum Schuleintritt. Wir arbeiten auf der Grundlage des bestehenden Kinderförderungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt.
Unsere Träger ist anerkannter Freier Täger - Kirchenvorstand -Trägere.V. "Kindereinrichtung-Josefsheim"

Öffnungs- und Schließzeiten

Wir haben Montag bis Freitag von 6.30 Uhr bis 16.30 Uhr geöffnet.
Im Sommer machen wir gemeinsam 3 Wochen Betriebsferien. Diese orientieren sich an den Sommerferien vom Land Sachsen-Anhalt. Es sind immer die letzten drei vollständigen Ferienwochen unseres Landes.
Zwischen Weihnachten und Neujahr bleibt unsere Einrichtung ebenfalls geschlossen. Brückentage versuchen wir nach dem Bedarf der Eltern zu regeln.

Um eine gute und qualifizierte Arbeit leisten zu können sind Teamfortbildungen notwendig. In dieser Zeit bleibt unsere Einrichtung geschlossen. Dies können maximal 2 Tage im Jahr sein. Dieser Termin wird langfristig geplant und rechtzeitig bekanntgegeben.

Gebühren

Im Kindergarten sind folgende Beiträg zu zahlen:

a) Erziehungsbeitrag
Dieser wird per Lastschrift um den 20. eines Monats für den laufenden Monat eingezogen und richtet sich nach der Betreuungsart und -zeit. Der Erziehungsbeitrag wird auch bei Krankheit oder Urlaub erhoben. Diese sind den Beträgen der Kindereinrichtungen in der Stadt angeglichen.

Die Betreuungszeit Ihres Kindes können sie frei wählen.
      
Die Gebühren hierfür können Sie der Tabelle entnehmen.

b) Essengeld
Für Frühstücks- und Kaffeebrot sorgen die Eltern selber.
Das  Mittagessen beziehen wir von Firma Seiffert. Der Preis  pro Tag pro Mittagsportion beträgt zur Zeit 3,20 EUR. Es wird rückwirkend am Anfang eines Monats für den zurückliegenden Monat im Kindergarten bar kassiert.
Falls Ihr Kind krank ist oder nicht in den Kindergarten kommt, können Sie uns dies bis 8.00 Uhr mitteilen. Spätere Meldungen können bei der Essenbestellung für den Tag nicht mehr berücksichtigt werden und der Essengeldbetrag wird Ihnen für diesen Tag in Rechnung gestellt.

c) Getränkegeld
Dies beträgt im Monat zur Zeit 1,50 EUR und wird zusammen mit dem Essengeld bar im Kindergarten bezahlt. Dafür werden Tee und Milch angeboten.
 
d) Gruppenkasse
Dieser Betrag wird bei der Gruppenerzieherin bezahlt und beträgt pro Monat pro Kind 3,00 EUR. Dieses Geld wird in der Gruppe zum monatlichen gemeinsamen Frühstück, für Nikolaus-, Oster- oder Geburtstagsüberraschungen eingesetzt.

Besonderheiten

Es gibt einige Besonderheiten, die sich bei uns in der Einrichtung gut bewährt haben. Sie werden von Eltern und Kinder gut angenommen und sind ein Stück Eigenart unseres Einrichtung:

a) Gemeinsames Frühstück
Einmal im Monat bieten wir in den Gruppen ein gemeinsames Frühstück an. An diesem Tag brauchen die Kinder kein Frühstück mit in den Kindergarten bringen. Wir sorgen für alles, was zu einem guten und gesunden Frühstück benötigt wird.
An diesem Tag bekommen die Kinder selbst das Messer in die Hand um sich ihr Brötchen oder Brot zu schmieren. Wir nehmen uns an diesem Tag besonders viel Zeit um miteinander Tischgemeinschaft zu erleben.
 

b) Spielzeugtag
Den Freitag versuchen wir uns für das Spiel der Kinder frei zuhalten und es gibt kein geplantes Angebot. An diesem Tag besteht für die Kinder die Möglichkeit ihr Lieblingsspielzeug mit in den Kindergarten zu bringen. Das Kind kann seinen Freunden sein Spielzeug zeigen um dann gemeinsam damit zu spielen. An anderen Tagen sehen wir es nicht so gern, wenn Spielzeug mitgebracht wird. Zum einen verlieren wir die Übersicht und zum anderen ist kaum Zeit dies mit seinen Freunden auszuprobieren. Jedes Kind ist für sein mitgebrachtes Spielzeug verantwortlich. Wir übernehmen keine Garantie, wenn etwas kaputt -  oder verlorengeht.

c) Früchtekorb
In jedem Gruppenraum befindet sich ein Obstkorb. Dieser wird abwechselnd von den Eltern der Gruppe mit Obst gefüllt. Dieses wird als Zwischenmahlzeit aufgeschnitten und den Kindern der Gruppe im Laufe des Vormittags angeboten.

Regeln beim Bringen und Abholen ihres Kindes

Wenn Sie ihr Kind am Morgen zu uns bringen, dann bitten wir Sie, dass Sie uns ihr Kind persönlich übergeben. So können wir einander begrüßen und Sie haben die Möglichkeit uns ggf. noch etwas mitzuteilen was für den Tag wichtig ist. Wenn Sie ihr Kind allein zu uns rein schicken, dann tragen Sie die Verantwortung dass es bei uns ankommt. Erst wenn wir das Kind begrüßt haben, beginnt die Aufsichtspflicht des Kindergartens.

Bitte verabschieden Sie sich von Ihren Kindern an der Gruppenzimmertür. Dies ist wichtig, weil die Kinder sehr viel auf dem Fußboden spielen und mit ihren Straßenschuhen tragen Sie Schmutz und Nässe in den Gruppenraum.

Wichtige Informationen, die wir über Ihr Kind an diesem Tag wissen sollten, sagen Sie uns bitte selber, damit es nicht zu Missverständnissen kommt.

Um nicht ständig den Gruppenablauf und die Aktivitäten in der Gruppe zu stören und unterbrechen zu müssen, raten wir, wenn ihr Kind bei uns Frühstücken soll, bis 8.00 Uhr in Kindergarten zu sein, oder spätestens bis 8.30 Uhr. Ab dieser Zeit laufen die täglichen Angebote und Aktivitäten. Es wäre ja schade wenn ihr Kind nicht daran teilnehmen kann, weil es zu spät kommt.
 
Am Ende des Kindergartentages, wenn Sie Ihr Kind bei uns abholen und Sie unseren Hof bzw. Kindergarten betreten, Ihr Kind begrüßen, dann endet für uns die Aufsichtspflicht und Sie sind ab diesem Moment wieder für Ihr Kind verantwortlich. An dieser Stelle können Sie gern nachfragen oder die Erzieherin erzählt Ihnen, ob es irgendwelche Schwierigkeiten oder Probleme an diesem Tag für Ihr Kind gab.
Wenn wir uns am Morgen schon persönlich begrüßt haben, dann ist es wohl selbstverständlich, dass wir uns auch voneinander verabschieden. Dies ist nicht nur eine Formsache, sondern dient auch zur Sicherheit für alle.
Die Kinder dürfen nur von den Personen abgeholt werden, für die eine Abholberechtigung von den Eltern bei uns hinterlegt wurde. Trotzdem ist es ratsam, wenn Sie uns am Morgen mitteilen, wenn Sie nicht selber kommen.

Die Mittagskinder müssen bis 12.00 Uhr aus dem Kindergarten abgeholt sein. Wir bitten, nicht mehr auf dem Spielplatz zu verweilen, denn dies bringt Unruhe und stört die anderen Kinder, die sich zur Mittagsruhe hingelegt haben.

Mittagsruhe ist von 12.00 bis 14.10 Uhr. In dieser Zeit können die Kinder nur in Ausnahmefällen und nach Absprache mit uns abgeholt werden, da dies die Ruhezeit der anderen stört.
Und noch eine Bitte haben wir: Wenn Sie mit dem Kinderwagen, Schlitten o.ä. kommen, bitten wir dies gleich wieder mitzunehmen, da wir keine Möglichkeit haben, diese irgendwo abzustellen oder aufzubewahren.
Fahrräder, Roller o.ä. können vor dem Kindergarten angeschlossen abgestellt werden. Es wird unsererseits keine Haftung dafür übernommen.

Weiterhin bitten wir Sie, Kinderwagen nicht mit in den Flur zu bringen, da der Platz dafür nicht ausreicht. Wenn ein Kind darin liegt, lassen Sie die Tür offen, damit sie Ihren Wagen sehen können.

Noch ein wichtiger Hinweis: Ihr Kind hat einen aufregenden Tag hinter sich und möchte Ihnen beim Abholen davon erzählen. Deshalb ist es unpassend, das Handy am Ohr zu haben und ihr Kind abzuholen.
Weiterhin weisen wir darauf hin dass es verboten ist, mit dem Handy im Kindergarten oder auf dem Spielplatz zu fotografieren. Bei Veranstaltungen des Kindergartens werden Fotos von einer vorher bestimmten Person gemacht und Ihnen auf Wunsch zur Verfügung gestellt.

Regeln bei Unfällen, Krankheit oder Fehlen ihres Kindes

Selbst bei größter Sorgfalt und Umsicht können immer wieder mal Unfälle passieren. Wenn dies bei uns der Fall ist, dann ist Ihr Kind bei uns natürlich unfallversichert. In diesem Falle werden Sie sofort von uns telefonisch informiert, mit der Bitte Ihr Kind abzuholen und dem Kinderarzt vorzustellen. Unsererseits erfolgt eine Unfallmeldung bei der zuständigen Unfallkasse. Falls es irgendwelche Schäden gibt, wird dies mit der Unfallkasse geregelt.
 
Wenn Ihr Kind krank ist, darf es unsere Einrichtung nicht besuchen. Zum einen, um die gesunden Kinder nicht anzustecken und zu gefährden und zum anderen, gehört ein krankes Kind in die Fürsorge der Eltern oder Großeltern.
Wenn wir im Laufe des Tages feststellen, dass es Ihrem Kind nicht gut geht und wir den Verdacht haben, dass es krank ist, sind wir verpflichtet Sie zu informieren. Jetzt müssen Sie ihr Kind abholen. Wenn ihr Kind krank war und eine ansteckende Infektionskrankheit hatte, bedarf es zur Wiederaufnahmen in den Kindergarten eine ärztliche Bescheinigung. Bei anderen Krankheiten bitten ebenfalls um ein ärztliches Attest.
Ganz besonders große Vorsicht und Bedeutung hat all dies bei ansteckenden Krankheiten oder Erkrankungen des Magen /Darmes.
Falls es einer Medikamentierung im Kindergarten bedarf, so ist dies nur mit einer ärztlichen Anweisung und Ihrem schriftlich hinterlegten Einverständnis im Kindergarten  möglich.

Wenn ihr Kind mal keine Lust auf Kindergarten hat oder Sie etwas vorhaben oder, oder, oder und sie mal einen Tag nicht kommen wollen, so bitten wir Sie uns dies zu sagen, oder am Morgen bis 8.00 Uhr anzurufen. Zum einen können wir bis 8.00 Uhr noch das Mittagessen für Ihr Kind abbestellen und es entstehen Ihnen keine Kosten, und zum anderen wissen wir, dass wir nicht mehr auf Ihr Kind warten brauchen.

Informationspflicht der Eltern

Wenn Sie umziehen oder eine neue Telefonnummer haben, bitten wir Sie uns dies unverzüglich mitzuteilen. Dies ist wichtig, um Sie schnellstmöglich zu erreichen, falls dies nötig sein sollte.

Informieren müssen Sie uns auch, wenn Ihr Kind eine ansteckende Krankheit hat. Dies ist notwendig, weil wir eine Informationspflicht den anderen Eltern und ggf.dem Gesundheitsamt gegenüber haben.

Anmeldeformular

Das Anmeldeformular können sie hier herunterladen.

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